1997 gründete ein Zusammenschluss von nordbayerischen Busunternehmen die RBV RegioBus Verkehrsgesellschaft GmbH & CO KG mit Sitz in Nürnberg. Jedes angeschlossene Busunternehmen ist dabei ein Gesellschafter
der RBV RegioBus Verkehrsgesellschaft. Heute sind 20 private Busunternehmen Gesellschafter der RBV RegioBus Verkehrsgesellschaft (Stand: 2006).
Die primären
Aufgaben der RBV RegioBus Verkehrsgesellschaft liegen in der gemeinsamen Durchführung von Linienverkehren mit Omnibussen und in der Schaffung niedrigerer Kostenstrukturen, um sich im zunehmenden Wettbewerb mit großen regionalen wie auch europäischen
Verkehrsunternehmen behaupten zu können.
Eine weitere Zielsetzung ist die effektive Bündelung gleicher Interessen, z.B. die Durchsetzung günstigerer Einkaufsbedingungen und besserer interner
Kooperationen. Die RBV RegioBus Verkehrsgesellschaft ist daher im Innenverhältnis auch ein Dienstleistungsunternehmen für die eigenen RBV-Gesellschafter.
Derzeit setzen die RBV-Gesellschafter im ÖPNV ca. 200 Standard-Linienbusse, ca. 120 Überland-Linienbusse und ca. 150 Kleinbusse für spezielle Verkehrsbedingungen wie z.B. der Beförderung von Behinderten ein. Hinzu
kommen noch etwa 250 Busse für den Reiseverkehrsbereich.
Unter dem Dach der RBV RegioBus Verkehrsgesellschaft wird eine Linienverkehrs-Flotte von beinahe 500 Bussen vorgehalten bzw. zusammengefasst. Allein
im Linienverkehr beträgt der Gesamtumsatz der RBV-Gesellschafter derzeit um die 20 Mio. Euro jährlich.
Die RBV-Gesellschafter fahren täglich eigene Linienverkehre oder führen Auftragslinienverkehre
durch. In den Städten Neumarkt (Arzt-Reisen), Roth, Schwäbisch Hall und Crailsheim (Röhler Stadt Bus GmbH) und in Schwabach (Wutzer Linienverkehr GmbH) sind RBV-Gesellschafter für Stadtverkehre verantwortlich.
Die
eingesetzten Busse sind durchschnittlich nicht älter als fünf Jahre und (mindestens) mit allen Qualitäten ausgestattet, die im täglichen Personennahverkehr erwartet bzw. verlangt werden.
Die EU gewinnt auch im Bereich Personenbeförderung immer mehr an Einfluss. Die gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Vergabe öffentlicher Verkehrsleistungen ändern sich ständig.
Grundsätzlich
muss die Genehmigungsbehörde vor der Wiedervergabe einer Genehmigung prüfen , ob die von einem Verkehrsunternehmen erbrachte Verkehrsleistung eigenwirtschaftlich oder gemeinwirtschaftlich durchgeführt werden kann.
Das bedeutet: Für alle gemeinwirtschaftlichen
Linien sollen künftig die Kosten der Verkehrsleistungen durch eine Ausschreibung ermittelt werden. Den Zuschlag erhält jener Anbieter, der den geringsten Zuschussbedarf benötigt und das wirtschaftlichste Angebot abgibt. Hinzu kommt, dass schon der Zwang zur
Kostenentlastung der öffentlichen Haushalte genug Antrieb sein dürfte, um Ausschreibungen
zu forcieren.
Betroffen von dieser Regelung sind alle Verkehrsunternehmen, insbesondere die Busunternehmen. Die privaten wie kommunalen Genehmigungsinhaber müssen sich einem weitaus stärkeren Wettbewerb
stellen, der ihnen bisher weitgehend unbekannt war. In diesem Wettbewerb werden sie sich sowohl mit überregionaler und, bei größeren Ausschreibungen, europäischer Konkurrenz messen müssen.
Fazit: Allein
auf sich gestellt, sind kleine und mittlere private Busunternehmen in diesem härter werdenden Wettbewerb so gut wie chancenlos.
Das höchste
Ziel der RBV sind zufriedene Kunden und Gesellschafter. Diese Zufriedenheit erreicht die RBV RegioBus Verkehrsgesellschaft durch
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